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Seinen Vorsorgeausweis lesen

Seinen Vorsorgeausweis lesen

Sie sind sich nicht sicher, wie die verschiedenen Teile Ihres Vorsorgeausweises zu interpretieren sind? Finden Sie unten die Erklärungen zu den einzelnen Punkten.

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Beispiel Leistungsausweis OPK

Ihr persönlicher Ausweis

1. Persönliche Daten
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Überprüfen Sie die Daten, insbesondere den Zivilstand; melden Sie jegliche Änderung Ihrem Arbeitgeber und der Kasse. Das Eintrittsdatum entspricht dem Anstellungsbeginn oder dem Zeitpunkt, an dem die gesetzlichen
Aufnahmebedingungen erfüllt waren.

Kategorie 1 und 3: Referenzrücktrittsalter = AHV-Alter; Kategorie 2: = AHV-Alter reduziert um 2 Jahre. Wird die berufliche Tätigkeit gemäss den Anstellungsbedingungen über das ordentliche Referenzalter hinaus weitergeführt, wird die Versicherung verlängert (gemäss Reglement bis spätestens im Alter 70).

Falls Sie bei mehreren bei PKWAL angeschlossenen Arbeitgebern tätig sind, erhalten Sie für jedes Vorsorgeverhältnis einen Ausweis. In diesem Fall können die unter Ziffer 6 ausgewiesenen AHV-Überbrückungsrenten und die unter Ziffer 7 aufgeführten Einkaufsmöglichkeiten von den reglementarischen Werten abweichen – beantragen Sie bei Bedarf eine Bestätigung dieser Werte bei der Kasse.

2. Jahreslohn (Artikel 8 und 9)
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Massgebender Jahreslohn: letzter Monatslohn *12 (inklusiv Erfahrungsanteile und Leistungsprämie bis 5%). Versicherter Jahreslohn: 85% des massgebenden Lohnes.

Für Personen im Stundenlohn und/oder bei unregelmässiger Beschäftigung entspricht der versicherte Jahreslohn den kumulierten Löhnen der letzten 12 Monate * 85%.

Der versicherte Jahreslohn bildet die Berechnungsbasis zur Ermittlung der Beiträge (Ziffer 3), der versicherten Leistungen (Ziffer 4), der projizierten Altersleistungen (Ziffer 6) und der Einkaufsmöglichkeiten (Ziffer 7).

3. Beiträge (Artikel 10)
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Gemäss dem vom Arbeitgeber gemeldeten letzten Monatslohn werden in dieser Rubrik die Jahreswerte der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge aufgeführt. Sparbeiträge werden dem Sparkonto gutgeschrieben und dienen der Finanzierung der zukünftigen Altersleistungen.

Die Zusatzbeiträge (oder Risikobeiträge) dienen u.a. der Finanzierung von Invaliden- und Todesfallleistungen. Die Sparbeiträge sind fix und altersunabhängig für Arbeitnehmer und Arbeitgeber definiert.

Der Versicherte kann einmal pro Jahr seinen persönlichen Sparplan ändern. Das entsprechende Formular muss uns bis am 30.11 des laufenden Jahres zugestellt werden (Informationen und Formular auf unserer Webseite unter der Rubrik «Dokumente». Der Plan ist unter Ziffer 1 ersichtlich (Standard, Maxi oder MaxiPlus).

4. Versicherte Leistungen (Artikel 17 bis 23)
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Die Invalidenrente wird solange die Invalidität dauert aber spätestens bis zum Referenzalter ausgerichtet. Ab diesem Alter wird eine aus dem angesammelten Sparkapital berechnete Altersrente fällig.

Die Ehegattenrente entspricht 60% der Invalidenrente, aber höchstens 60% der projizierten Altersrente. Auch anwendbar bei einer bei der Kasse gemeldeten Konkubinatsbeziehung (dies bei einer gemeinsamen Lebensdauer von mindestens 5 Jahren, siehe Formular auf der Website).

Die Kinderrente beträgt 20% der Invalidenrente, 15% der Altersrente, bis zum Alter von 18 Jahren / 25 Jahren für Kinder in Ausbildung.

Ein Todesfallkapital in Höhe von 50% des Sparkapitals (siehe Ziffer 5) ist versichert, wenn keine Rentenleistung fällig wird (die Begünstigten sind in Artikel 23 des Reglements aufgeführt).

5. Entwicklung Sparguthaben (Artikel 11)
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Das Sparkapital wird namentlich um die Sparbeiträge des Versicherten und des Arbeitgebers, die eingebrachten Freizügigkeitsleistungen, die persönlichen Einlagen erhöht; es wird durch allfällige Vorbezüge (Wohneigentum/Scheidung) oder infolge Teilpensionierung / Teilinvalidität reduziert.

Die Kapitalbewegungen werden bis zum Ausweisdatum berücksichtigt. Der Zinssatz des laufenden Jahres ist provisorisch und wird am Jahresende festgelegt.

6. Projiziertes Sparkapital und jährliche Renten bei Pensionierung (Artikel 13 bis 15)
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Aufgrund des versicherten Lohnes werden 2 Projektionen des Sparguthabens berechnet. Im 1. Fall ohne Zins auf dem Sparguthaben. Im 2. Fall wird ein zukünftiger Zins von 1.5% angenommen.

Die Altersrente ergibt sich aus der Umrechnung des projizierten verzinsten Alterskapitals mit dem Umwandlungssatz (Art. 13, Abs. 4, Anhang 2).

Der Versicherte hat Anspruch auf eine lebenslange Altersrente und eine temporäre AHV-Überbrückungsrente (Auszahlung bis zum Erreichen des AHV- Alters). Die für die verschiedenen Rücktrittsszenarien aufgeführten Monatsrenten berücksichtigen die Finanzierung der AHV-Überbrückungsrente durch den Versicherten (50% der Leistung gemäss Art. 15, Absatz 5).

Die Altersleistungen bei einem nicht runden Rücktrittsalter lassen sich aus den aufgeführten Werten pro-rata berechnen.

7. Einkaufsmöglichkeiten – (Artikel 12)
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Die Einkaufsmöglichkeiten werden aufgrund des letzten versicherten Lohnes, des Alters und dem voraussichtlichen Sparkapital am Jahresende ermittelt. Sie bleiben während des Jahres unverändert, solange der versicherte Lohn sich nicht verändert und keine Einlagen oder Bezüge die Entwicklung des Sparkapitals beeinflussen.

Die Einkaufsmöglichkeiten hängen vom gewählten Plan ab. Ihr Versicherungsausweis zeigt die Einkaufsmöglichkeit für jeden auswählbaren Plan auf.

8. Freizügigkeitsleistung
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In dieser Rubrik werden Ihre Freizügigkeitsleistung am Ausweisdatum sowie die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in die Kasse ausgewiesen.

9. Information bzgl. FZL/ weitere Informationen
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Unter dieser Rubrik finden Sie diverse Informationen, die von Gesetzes wegen dem Versicherten mitgeteilt werden müssen. Möglicher WEF-Bezug: zur Verfügung stehender Betrag im Rahmen der Bestimmungen zur Wohneigentumsförderung. Eingebrachte Freizügigkeitsleistungen und freiwillige persönliche Einlagen.

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