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Einkauf

Als PKWAL-Versicherte/r und unter der Bedingung, dass Sie nicht einen Teil Ihres Guthabens für den Erwerb von Wohneigentum verwendet haben, haben Sie die Möglichkeit, mit einem Einkauf Beitragslücken abzudecken und damit Ihre berufliche Vorsorge zu optimieren.

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So funktioniert es

Es besteht eine Möglichkeit zum Einkauf, bis das reglementarische maximale Altersguthaben erreicht ist oder bis ein Versicherungsfall eintritt.
Ein Einkauf erhöht Ihr Sparkapital und verbessert damit Ihre zukünftigen Rentenleistungen, sowohl vor als auch nach dem Erreichen des AHV-Referenzalters.

Die Angaben zu einem möglichen Einkauf finden Sie unter der Ziffer 7 Ihres Vorsorgeausweises. Der maximal mögliche Einkaufsbetrag wird dort angegeben; er verändert sich jedes Jahr. Dieser Betrag ist auch abhängig von Ihrem aktuellen Vorsorgeplan.

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Wie vorgehen bei einem Einkauf?

01.

Erstellen Sie für sich einen Einkaufsplan für Ihre Rente und schätzen Sie den Einfluss auf Ihre Rentenleistung ein. Sie finden hierzu einen Rechner auf dem Versichertenportal.

02.

Füllen Sie das Gesuch um einen Einkauf aus (verfügbar hier unten).

03.

Nach dem Ausfüllen und Unterzeichnen senden Sie das Formular an die Kasse und überweisen den Betrag.

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Wussten Sie schon?

Die im Rahmen eines Einkaufs in die zweite Säule bezahlten Beträge werden Ihrem Sparkapital gutgeschrieben und profitieren von den gleichen Zinssätzen wie Ihr übriges Kapital. Zudem sind diese Einkäufe bei den Steuern abzugsberechtigt.

Wenn Sie das Formular nicht ausfüllen, können wir einbezahlte Beträge nicht Ihrem Kapital zuweisen. Sie werden Ihnen zurückerstattet.

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Bedingungen und Einschränkungen

Finden Sie hier die zu erfüllenden Bedingungen, um einen Einkauf zu tätigen:

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Der Minimalbetrag für einen Einkauf beträgt CHF 3’000.-. Dieser ist abhängig von der Kasse, der Sie angehören.

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PKWAL bietet Ihnen die Möglichkeit, jederzeit während des Jahres einen Einkauf zu tätigen, aber höchstens einmal pro Jahr.

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Falls Sie Beträge zur Wohneigentumsförderung bezogen haben, müssen Sie zunächst diese Beträge zurückerstatten. Ein Einkauf ist erst möglich, wenn Sie diese Beträge zurückerstattet haben – eine Ausnahme bildet die Scheidung.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird der Maximalbetrag berechnet?
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Das Einkaufspotenzial sowie der Einfluss auf Ihre berufliche Vorsorge sind abhängig von Ihrem Lohn, Ihrem Beschäftigungsgrad sowie Ihrem Alter. Sie können den Maximalbetrag auf Ihrem Versichertenportal ansehen.

Was passiert, wenn ich meinen Beschäftigungsgrad reduziere?
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Es kann sein, dass Sie dadurch keine Möglichkeit mehr haben zu einem Einkauf. Bitte kontaktieren Sie die Kasse, bevor Sie einen allfälligen Betrag einzahlen.

Kann ich mehrmals im Jahr einen Einkauf tätigen?
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Nein, es ist nur ein Einkauf pro Jahr möglich. Sie können jedoch parallel dazu einen höheren Beitragssatz wählen (Plan Maxi oder Plan MaxiPlus), der direkt von Ihrem Lohn abgezogen wird.

Welches ist der Mindestbetrag für einen Einkauf?
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Wir akzeptieren Einkäufe von Beitragsjahren ab einem Betrag von CHF 3’000.-, einmal jährlich.

Wie erfahre ich meinen maximal einzahlbaren Betrag?
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Ihr Einkaufspotenzial finden Sie unter Punkt 7 Ihres Vorsorgeausweises, den Sie einmal im Jahr erhalten (normalerweise im Monat Januar).

Sind die Einkäufe von meinen Steuern abziehbar?
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Grundsätzlich sind alle Käufe von Beitragsjahren der Vorsorge von den Steuern abziehbar.

Was passiert mit den Zinsen?
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Ab dem Tag der Einzahlung profitieren die eingekauften Beträge von einem Zinssatz, wie er vom paritätischen Organ der Kasse festgelegt worden ist. Diese erfolgt jeweils Ende Jahr für das laufende Jahr. Für die zukünftigen Zinssätze gibt es keine Garantie.

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