Die Aufnahme in die PKWAL erfolgt an Ihrem ersten Arbeitstag, falls folgende Bedingungen erfüllt sind:
Ihr Alter entspricht den Altersvorschriften der PKWAL:
Sie sind länger als drei Monate angestellt.
Ihr Jahreseinkommen übersteigt die vom BVG definierte Eintrittsschwelle von CHF 22’680 (brutto).
Jede/r neue Versicherte muss dafür sorgen, dass alle früheren Vorsorgeguthaben, die sogenannten «Freizügigkeitsleistungen», an unsere Kasse überwiesen werden. Diese Guthaben werden Ihrem Sparkapital zugeordnet und erhöhen Ihre künftige Rente, ebenso die Leistungen zugunsten Ihres Ehepartners / Ihrer Ehepartnerin bzw. eingetragenen Partners / Partnerin bei Todesfall.
Ihre ehemalige Pensionskasse möchte von Ihnen wissen, was mit Ihren Guthaben passieren soll, und Sie haben die Eintrittsdokumente der PKWAL noch nicht erhalten. Hier finden Sie das Formular zur Überweisung des Freizügigkeitsguthabens an die PKWAL.
Wie alle seit dem 1. Januar 2012 neu eintretenden Personen werden Sie der offenen Pensionskasse angeschlossen (OPK).
Die Versicherung wird bei derselben Kasse weitergeführt, sofern die neue Tätigkeit spätestens am 1. Tag des zweiten Monats beginnt, welcher der Beendigung der vorgängigen Tätigkeit folgt.
Die neue Arbeitsbeziehung wird bei derselben Kasse versichert.
Die neue Arbeitsbeziehung wird bei der Pensionskasse des neuen Arbeitgebers versichert, gemäss den dort geltenden Bedingungen.
Falls die Eintrittsbedingungen vorteilhaft sind, wird die neue Arbeitsbeziehung in der offenen Pensionskasse versichert.
Sonderfälle sind im Anhang 5 des Reglements geregelt.
Ihr Arbeitgeber meldet der Kasse den Beginn Ihrer Tätigkeit. Die Kasse stellt Ihnen im Folgemonat nach Arbeitsbeginn die notwendigen Unterlagen zu. Sie erhalten einen Eintrittsfragebogen, einen Gesundheitsfragebogen sowie ein Formular, welches Sie Ihrer bisherigen Pensionskasse bzw. Institution (Freizügigkeitskonto auf einer Bank / Freizügigkeitspolice bei einer Versicherung) zwecks Überweisung Ihres Vorsorgeguthabens (Freizügigkeitsleistung) zustellen müssen.
Nach der Auswertung des Gesundheitsfragebogens kann es sein, dass Sie eine Einladung zu einer Untersuchung bei einem Vertrauensarzt der Kasse erhalten. Die Kosten für diese allfällige Untersuchung trägt die PKWAL.
85 % Ihres monatlichen Bruttolohns, multipliziert mit 12, dient als Referenz für das versicherte Jahressalär. Der 13. Monatslohn wird nicht mitgerechnet.
Nein. Sie brauchen nicht mehrere Formulare einzureichen. Ihre Wahl des Vorsorgeplans gilt für alle Vorsorgebeziehungen.
Die Kategorie 1 gilt für alle Versicherten.
Ausnahmen: die Mitarbeitenden der Strafanstalten und der Kantonspolizei, für welche die Kategorie 2 angewendet wird; Richter und Staatsanwälte unterliegen dem Pauschalabrechnungssystem. Staatsräte gehören zur Kategorie 3.
Reglementarisches Referenzalter gemäss Kasse und Kategorie
OPK | GPK | |
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Kategorie 1 und 3 | AHV-Referenzalter | 62 Jahre |
Kategorie 2 | um 2 Jahre reduziertes AHV-Alter | 60 Jahre |
Die Beitragssätze variieren je nach Kategorie. Das Referenzalter ist wichtig, insbesondere damit bestimmte gesetzliche Fristen eingehalten werden können:
Grundsätzlich erfolgen die Informationen an die Kasse direkt durch die Arbeitgeber. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie uns.
Sie müssen die Kasse nicht benachrichtigen. Der Arbeitgeber meldet Veränderungen regelmässig und monatlich und die Beitragszahlungen berechnen sich auf dem neuen versicherten Lohn.
Hier können Sie verschiedene Dokumente herunterladen und zwecks Eintritt ausfüllen. Sie finden ebenso das Formular zur Wahl des Vorsorgeplans.