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Eintritt

Sie beginnen Ihre Tätigkeit beim Kanton Wallis, bei der PKWAL oder bei einer der angeschlossenen Institutionen? Herzlich willkommen!

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So funktioniert es

Die Aufnahme in die PKWAL erfolgt an Ihrem ersten Arbeitstag, falls folgende Bedingungen erfüllt sind:

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Ihr Alter entspricht den Altersvorschriften der PKWAL:

  • Erfülltes 17. Altersjahr für die Invalidenversicherung und bei Todesfall
  • Erfülltes 21. Altersjahr für die Altersversicherung
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Sie sind länger als drei Monate angestellt.

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Ihr Jahreseinkommen übersteigt die vom BVG definierte Eintrittsschwelle von CHF 22’680 (brutto).

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Wussten Sie schon?

Jede/r neue Versicherte muss dafür sorgen, dass alle früheren Vorsorgeguthaben, die sogenannten «Freizügigkeitsleistungen», an unsere Kasse überwiesen werden. Diese Guthaben werden Ihrem Sparkapital zugeordnet und erhöhen Ihre künftige Rente, ebenso die Leistungen zugunsten Ihres Ehepartners / Ihrer Ehepartnerin bzw. eingetragenen Partners / Partnerin bei Todesfall.

Ihre ehemalige Pensionskasse möchte von Ihnen wissen, was mit Ihren Guthaben passieren soll, und Sie haben die Eintrittsdokumente der PKWAL noch nicht erhalten. Hier finden Sie das Formular zur Überweisung des Freizügigkeitsguthabens an die PKWAL.

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Bei welcher Kasse bin ich angeschlossen?

Wie alle seit dem 1. Januar 2012 neu eintretenden Personen werden Sie der offenen Pensionskasse angeschlossen (OPK).

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Sonderfälle

Ich war bereits versichert und beginne eine neue Tätigkeit bei einem anderen an die PKWAL angeschlossenen Arbeitgeber?

Die Versicherung wird bei derselben Kasse weitergeführt, sofern die neue Tätigkeit spätestens am 1. Tag des zweiten Monats beginnt, welcher der Beendigung der vorgängigen Tätigkeit folgt.

Ich bin als Teilzeitangestellte/r bereits versichert und beginne eine Tätigkeit bei einem anderen, an die PKWAL angeschlossenen Arbeitgeber?

Die neue Arbeitsbeziehung wird bei derselben Kasse versichert.

Ich bin als Teilzeitangestellte/r bereits versichert und beginne eine Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber, der nicht der PKWAL angehört?

Die neue Arbeitsbeziehung wird bei der Pensionskasse des neuen Arbeitgebers versichert, gemäss den dort geltenden Bedingungen.

Ich beziehe bereits Rentenleistungen der PKWAL und beginne eine neue Tätigkeit bei einem an die PKWAL angeschlossenen Arbeitgeber?

Falls die Eintrittsbedingungen vorteilhaft sind, wird die neue Arbeitsbeziehung in der offenen Pensionskasse versichert.

Sonderfälle sind im Anhang 5 des Reglements geregelt.

Häufig gestellte Fragen

Was muss ich beim Eintritt in die PKWAL tun?
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Ihr Arbeitgeber meldet der Kasse den Beginn Ihrer Tätigkeit. Die Kasse stellt Ihnen im Folgemonat nach Arbeitsbeginn die notwendigen Unterlagen zu. Sie erhalten einen Eintrittsfragebogen, einen Gesundheitsfragebogen sowie ein Formular, welches Sie Ihrer bisherigen Pensionskasse bzw. Institution (Freizügigkeitskonto auf einer Bank / Freizügigkeitspolice bei einer Versicherung) zwecks Überweisung Ihres Vorsorgeguthabens (Freizügigkeitsleistung) zustellen müssen.

Muss ich mich einer ärztlichen Kontrolle unterziehen?
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Nach der Auswertung des Gesundheitsfragebogens kann es sein, dass Sie eine Einladung zu einer Untersuchung bei einem Vertrauensarzt der Kasse erhalten. Die Kosten für diese allfällige Untersuchung trägt die PKWAL.

Wie wird mein versicherter Lohn berechnet?
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85 % Ihres monatlichen Bruttolohns, multipliziert mit 12, dient als Referenz für das versicherte Jahressalär. Der 13. Monatslohn wird nicht mitgerechnet.

Ich bin bei mehreren, der PKWAL angeschlossenen Arbeitgebern angestellt. Muss ich für jeden Arbeitgeber ein Formular einreichen?
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Nein. Sie brauchen nicht mehrere Formulare einzureichen. Ihre Wahl des Vorsorgeplans gilt für alle Vorsorgebeziehungen.

Wie werden die Mitarbeiterkategorien definiert?
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Die Kategorie 1 gilt für alle Versicherten.
Ausnahmen: die Mitarbeitenden der Strafanstalten und der Kantonspolizei, für welche die Kategorie 2 angewendet wird; Richter und Staatsanwälte unterliegen dem Pauschalabrechnungssystem. Staatsräte gehören zur Kategorie 3.

Reglementarisches Referenzalter gemäss Kasse und Kategorie

OPK GPK
Kategorie 1 und 3 AHV-Referenzalter 62 Jahre
Kategorie 2 um 2 Jahre reduziertes AHV-Alter 60 Jahre

Die Beitragssätze variieren je nach Kategorie. Das Referenzalter ist wichtig, insbesondere damit bestimmte gesetzliche Fristen eingehalten werden können:

  • Erwerb von Wohneigentum: spätestens 3 Jahre vor dem Referenzalter
  • Rückzahlung eines bezogenen Betrags zum Erwerb von Wohneigentum: bis zum Erreichen des Referenzalters
  • Einzahlung von Freizügigkeitsleistungen: bis zum Referenzalter
Wie vorgehen, wenn ich meine Arbeitsstelle wechsle, mein neuer Arbeitgeber jedoch auch bei der PKWAL angeschlossen ist?
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Grundsätzlich erfolgen die Informationen an die Kasse direkt durch die Arbeitgeber. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie uns.

Was muss ich tun, wenn ich meinen Beschäftigungsgrad verändere?
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Sie müssen die Kasse nicht benachrichtigen. Der Arbeitgeber meldet Veränderungen regelmässig und monatlich und die Beitragszahlungen berechnen sich auf dem neuen versicherten Lohn.

Welche Institutionen sind PKWAL angeschlossen?
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Download von Formularen

Hier können Sie verschiedene Dokumente herunterladen und zwecks Eintritt ausfüllen. Sie finden ebenso das Formular zur Wahl des Vorsorgeplans.

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