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Erwerb von Wohneigentum

Erwerb von Wohneigentum

Eigenheim- oder Wohnungsbesitzer/in zu sein ist ein Traum vieler. Wussten Sie, dass das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) es Ihnen ermöglicht, Vorsorgeguthaben zum Erwerb von Wohneigentum einzusetzen? Finden Sie hier alle Informationen zu diesem Thema.

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So funktioniert es

Das BVG fördert den Erwerb von Wohneigentum, indem das ganze oder ein Teil des Vorsorgeguthabens zur Finanzierung des Wohneigentums eingesetzt werden kann.

Es gibt zwei Fördermöglichkeiten:

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Vorbezug

Der Versicherte bezieht das Vorsorgeguthaben zu den im Gesetz erwähnten Bedingungen. Damit werden die zukünftigen Vorsorgeleistungen gekürzt. Zum Zeitpunkt der Auszahlung des Guthabens ist eine Steuer fällig. Ein Vorbezug kann nur alle fünf Jahre gemacht werden und nur eine einzige Immobilie kann durch Vorsorgeguthaben finanziert werden.

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Verpfändung

Die Guthaben können dem Gläubiger (Institut, das den Hypothekarkredit gewährt) verpfändet werden. Das Guthaben verbleibt auf dem Konto des Versicherten und die Versicherungsdeckung wird nicht tangiert. Es kommt nur zu einer Auszahlung, falls der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen im Hypothekarvertrag nicht einhalten kann.

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Diese Massnahmen der Wohneigentumsförderung sind allen bei einer Pensionskasse versicherten Personen zugänglich, bis spätestens 3 Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen. Dieses Referenzalter hängt von der Pensionskasse (OPK oder GPK) sowie von der Mitarbeiterkategorie ab.

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Bis zum Alter von 50 Jahren kann die vollständige Freizügigkeitsleistung bezogen werden.

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Nach dem 50. Altersjahr dürfen höchstens die Freizügigkeitsleistung, auf die der Versicherte im 50. Altersjahr Anspruch gehabt hätte, oder die Hälfte der Freizügigkeitsleistung zum Zeitpunkt des Bezuges in Anspruch genommen werden (der höhere Betrag gilt).

Der Mindestbetrag für den Vorbezug beträgt 20’000 CHF.

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Wussten Sie schon?

Ihr für Wohneigentum verfügbarer Betrag ist auf Ihrem Vorsorgeausweis unter der Rubrik «Verfügbarer Beitrag für die Wohneigentumsförderung» aufgeführt.

Nur eine einzige Immobilie kann mit Hilfe von Vorsorgeguthaben finanziert werden. In der Regel verlangen die Kreditinstitute ein Minimum von 10 %, welches ausserhalb des Vorsorgeguthabens finanziert werden muss.

Bedingungen und Einschränkungen

In welchem Fall können Sie Ihr Vorsorgeguthaben verwenden?
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  • Sie kaufen oder bauen eine Liegenschaft für Ihren Eigenbedarf und dieses Wohneigentum wird Ihr Hauptwohnsitz. Im Grundbuch muss eine Veräusserungsbeschränkung eingetragen werden.
  • Sie finanzieren damit Investitionen, welche den Wert Ihrer Immobilie erhalten bzw. vermehren.
  • Sie zahlen damit ein Hypothekardarlehen zurück.
  • Sie erwerben damit Anteilscheine an einer Wohnbaugenossenschaft, einer Mieter-Aktiengesellschaft, oder erwerben ein Miteigentum (z. B. Stockwerkeigentum).
Was ist mit Vorsorgegeldern nicht erlaubt?
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  • Der Kauf eines Grundstücks ohne Bauprojekt
  • Die Bezahlung von Reservationsbeträgen.
  • Die Finanzierung von Zweitwohnungen, Ferienhäusern oder Ferienwohnungen.
  • Die Finanzierung von Bauwerken, bei denen es sich nicht um eigentlichen Wohnraum handelt, wie Schwimmbäder, Pergolas, Garagen, Anbauten, etc.
  • Die Rückerstattung von im Zusammenhang mit Ihrer Wohnung bereits bezahlten Rechnungen.
In welchen Fällen muss ich den abgebuchten Betrag zurückzahlen?
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  • In den folgenden Fällen müssen die erhobenen Beträge an Ihre Pensionskasse zurückgezahlt werden:
    • Verkauf der Immobilie
    • Abtretung an eine Person, die bei Ihrem Tod keine Leistungen erhält
    • Bestellung eines Wohnrechts oder Nießbrauchs
    • Lebenslange Vermietung
    • Vermietung zu einem niedrigeren als dem geltenden Mietzins
    • Im Todesfall, wenn es keine Leistungsberechtigten gib
  • Sobald die Frage der Rückzahlung geklärt ist, wird Ihre Pensionskasse die Löschung der Veräußerungsbeschränkung vornehmen.
  • Wenn Sie sofort einen neuen Hauptwohnsitz erwerben, kann ein einfacher Aufschub der Veräusserungsbeschränkung in Betracht gezogen werden.
  • Wenn ein neuer Erwerb geplant ist, kann der vorenthaltene Betrag auf ein Freizügigkeitskonto Ihrer Wahl überwiesen werden, und zwar für eine Dauer von maximal zwei Jahren. Dabei sind der mögliche Zinsverlust auf dem überwiesenen Betrag und die Auswirkungen auf die versicherten Leistungen im Todesfall zu berücksichtigen.
exclamation pictoOb es sich um einen Vorbezug oder eine Verpfändung handelt: Die Unterschrift des/der Ehegatten/Ehegattin, des/der eingetragenen Partner/in ist Voraussetzung, damit der Bezug von Vorsorgegeldern im Rahmen der Wohneigentumsförderung zulässig ist.
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Finanzielle Auswirkungen

Die finanzielle Auswirkung hängt von der Massnahme der Wohneigentumsförderung ab, von der Sie profitieren.

Themen Vorbezug Verpfändung
Bearbeitungsgebühren CHF 350.- CHF 150.-
Besteuerung Steuer auf das vorbezogene Kapital, siehe Kantonaler Steuerrechner. Keine Besteuerung, wenn die Verpfändung nicht ausgeübt wird.
Rückzahlung Bei Veräusserung des Wohneigentums muss der bezogene Betrag zurückbezahlt werden. Keine Rückzahlung
Leistungen Kürzung der Vorsorgeleistungen bei Renten und im Todesfall. Keine Kürzung, ausser wenn die Verpfändung ausgeübt wird.
Einkauf Keine Möglichkeit zum Einkauf, solange der Betrag nicht zurückbezahlt worden ist, ausser im Falle eines Einkaufs infolge Scheidung. Möglichkeit zum Einkauf unter den normalen Bedingungen.

Welche Auswirkungen hat ein Vorbezug auf die Leistungen?

Im Falle eines Vorbezugs nimmt Ihr Sparkapital um die Summe ab, die Sie vorbezogen haben.

Um die genaueren Auswirkungen eines Vorbezugs auf Ihre persönliche Vorsorge zu kennen, verwenden Sie den Rechner im Versichertenportal.

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Wie können Sie die Bearbeitungsgebühren begleichen?

Die Bearbeitungsgebühren müssen auf das Bankkonto der PKWAL überwiesen werden.

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In offener Pensionskasse versichert – OPK
(Eintritt ab 01.01.2012 und später)

Walliser Kantonalbank –Sitten – clearing 765
IBAN : CH26 0076 5000 S019 8473 4
Begünstigter: CPVAL – 1950 Sitten

cpf
In geschlossener Pensionskasse versichert – GPK
(Eintritt bis am 31.12.2011)

Walliser Kantonalbank – Sitten – clearing 765
IBAN : CH29 0076 5001 0382 4900 3
Begünstigter: CPVAL – 1950 Sitten

Vorgehen

Was muss ich tun, um einen Vorbezug einzuleiten?
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  1. Füllen Sie das untenstehende Gesuchsformular sorgfältig aus (unten herunterladbar) und unterzeichnen Sie es, zusammen mit Ihrem/Ihrer Ehepartner/in bzw. eingetragenen Partner/in.
  2. Überweisen Sie die Bearbeitungsgebühr von CHF 350.-.
  3. Senden Sie uns das Formular zusammen mit folgenden Belegen zu (bei jeder Anfrage / bei einem Kauf / bei einer Rückzahlung der Hypothek):
    a. Kopie des Grundbucheintrags, der Ihr Eigentum belegt.
    b. Angabe der Zahlungsadresse
    c. Kopie des Kaufvertrags
    d. Finanzierungsplan, Bestätigung der Bank (Kopie des Hypothekarvertrags) und Bescheinigung des Notars, welche die Verwendung des Vorsorgeguthabens belegt.
    e. Bescheinigung des Betrags der Hypothekarschuld und Möglichkeit der Rückzahlung dieser Summe
  4. Wir prüfen Ihr Dossier. Wenn es vollständig ist, erstellen wir eine Anmeldung an das Grundbuchamt mit dem Vermerk einer Veräusserungsbeschränkung.
  5. Wir überweisen Ihnen das Guthaben zum vereinbarten Zeitpunkt.

Wir empfehlen Ihnen, sich mindestens zwei Monate vor dem gewünschten Datum des Vorbezugs zu melden.

Welche Schritte sind bei einer Verpfändung zu unternehmen?
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  1. Prüfen Sie bei Ihrem Kreditinstitut, ob eine Verpfändung des Anspruchs auf Vorsorgeleistungen möglich ist und als Eigenmittel akzeptiert wird.
  2. Überweisen Sie die Bearbeitungsgebühr von CHF 150.-.
  3. Füllen Sie das untenstehende Gesuchsformular sorgfältig aus (unten herunterladbar) und unterzeichnen Sie es, zusammen mit Ihrem/Ihrer Ehepartner/in bzw. eingetragenen Partner/in.
  4. Senden Sie uns das Formular zusammen mit den Belegen zu:
    a. Kopie des Grundbucheintrags, der Ihr Eigentum belegt.
    b. Kopie des Kaufvertrags.
    c. Finanzierungsplan, Bestätigung der Bank (Kopie des Hypothekarvertrags) und Bescheinigung des Notars, welche die Verwendung des Vorsorgeguthabens belegt.
    d. Kopie des Pfandvertrags.
  5. 5. Sobald das Dossier vollständig ist, bestätigen wird die Verpfändung gegenüber dem Gläubiger.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meine Gutschrift für eine Wärmepumpe oder die Installation von Sonnenkollektoren zurückziehen?
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Das ist möglich. Beachten Sie jedoch, dass Sie die Finanzierung zunächst von einem Finanzdienstleister erhalten müssen. CPVAL kann nur bei der Rückzahlung eines Bau- oder Hypothekarkredits nach Abschluss der Arbeiten einspringen.

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