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Invalidität

Eine Invalidität ist eine voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde, ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit, verursacht durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung. Sie verhindert ganz oder teilweise die Erwerbsmöglichkeit auf dem Arbeitsmarkt. Diese kann vorübergehend oder definitiv sein. Falls Sie von einem solchen Ereignis betroffen sein sollten, ist die PKWAL für Sie da.

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So funktioniert es

Der Invaliditätsgrad wird von der Kantonalen IV-Stelle festgelegt. Wie die AHV ist die Invalidenversicherung Teil der ersten Säule des Sozialversicherungssystems.

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Welches ist die Rolle der PKWAL?

In ihrer Rolle als Institution der beruflichen Vorsorge versichert die PKWAL das Invaliditätsrisiko ebenfalls, indem sie die Leistungen der IV ergänzt und damit hilft, Ihren Lebensstandard so gut wie möglich zu erhalten. Unsere Kasse stellt auf den von der IV-Stelle definierten Invaliditätsgrad ab. Es ist daher wichtig, dass Sie sich zunächst mit der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons in Verbindung setzen.

Der Anspruch auf Leistungen beginnt nach der Einstellung der Krankheitsbehandlung, der EO-Zulagen oder der IV-Taggelder (frühestens 12 Monate nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit). Diese Leistungen dauern bis zum Erreichen des reglementarischen AHV-Referenzalters oder bis zum Tod.

Der durch die Kantonale IV-Stelle festgesetzte Invaliditätsgrad legt Ihren Leistungsanspruch gemäss folgender Tabelle fest:
Invaliditätsgrad Satz Invalidenrente PKWAL
von 20 bis 29% 20%
von 30 bis 39% 30%
von 40 bis 49% 40%
von 50 bis 59% 50%
von 60 bis 60% 75%
von 70 bis 100% 100%
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Wussten Sie schon?

Eine IV-Kinderrente ist geschuldet für jedes Kind unter 18 Jahren (oder bis 25 Jahre, wenn das Kind sich in Ausbildung befindet oder eine IV-Rente erhält). Dieser Rentenanteil beträgt 20% der Invalidenrente des Versicherten.

Das Gesetz sieht Invalidenleistungen ab einem Invaliditätsgrad von 40% vor. Die PKWAL richtet bereits ab einem Invaliditätsgrad von 20 % Leistungen aus, um ihre Versicherten bestmöglich zu schützen.

Häufig gestellte Fragen

Wie muss ich vorgehen, um eine Invalidenrente von der PKWAL zu erhalten?
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Ihr Arbeitgeber informiert die Kasse über die Beendigung Ihres Anspruchs auf Lohnzahlungen bzw. über das Ende des Anspruchs auf EO-Zulagen. Ab diesem Zeitpunkt nimmt die Kasse mit Ihnen Kontakt auf. Zögern Sie nicht, uns jederzeit zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zu diesen Leistungen haben.

Mein Dossier wird zurzeit noch von der IV-Stelle behandelt. Kann ich eine Rente bekommen?
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Solange Ihr Dossier noch bei der IV-Stelle in Bearbeitung ist, können auf der Basis der Meinung des Vertrauensarztes unserer Kasse eine provisorische IV-Rente und ein Vorschuss auf zukünftige IV-Renten ausgerichtet werden (grundsätzlich 80 % der erwarteten IV-Rente).
Voraussetzung für diese Leistungen ist eine Abtretungserklärung des Versicherten, welche es der Kasse allenfalls ermöglicht, gewährte Vorschüsse zurückzufordern. Provisorische Leistungen werden nur für einen Zeitraum von 12 Monaten und frühestens ab Beendigung Ihres Anspruchs auf Lohnzahlungen, EO-Zulagen, IV-Zulagen oder Unfallversicherungsentschädigungen gewährt.

Können meine Zulagen suspendiert werden?
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Falls Sie IV-Taggelder beziehen, werden die Leistungen der PKWAL suspendiert.

Ich sollte von der PKWAL eine höhere Rente erhalten. Warum sind meine Leistungen reduziert?
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Die Invaliditätsleistungen werden um jenen Anteil reduziert, um den andere anrechenbare Einkommen, insbesondere die Leistungen der 1. Säule und der Unfallversicherung, 90 % des jährlichen Bruttoeinkommens übersteigen, das der Versicherte in seiner angestammten Tätigkeit bei gleichem Beschäftigungsgrad verdienen würde.

Nehmen wir ein Beispiel: Ein Versicherter mit einem Invaliditätsgrad von 100 % ist Vater eines Kindes: Bisheriges Jahresgehalt brutto (inkl. 13. Monatslohn) = CHF 80’000.-; die gesamten Renten dürfen somit CHF 72’000.- nicht übersteigen.

Angenommene Leistungen der 1. Säule = 28’000 CHF und Rente für ein Kind von CHF 11’200.-.

Die Leistungen der PKWAL könnten sich theoretisch auf CHF 45’192.- belaufen (Invalidenrente von CHF 37’660.- und Kinderrente von CHF 7’532.-), werden jedoch reduziert um CHF 32’800.-, damit der reglementarisch berechtigte Betrag von CHF 72’000.- nicht überstiegen wird.

Was passiert, wenn ich das Rentenalter erreiche?
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Sobald das AHV-Referenzalter erreicht ist, wird die Invalidenrente durch eine Altersrente ersetzt, welche aus dem Vorsorgekapital errechnet wird. Während der Dauer der Invalidität schreibt die Kasse die Sparbeiträge auf dem Konto des Versicherten gut (Befreiung von der Beitragspflicht). Die Höhe der Altersrente kann damit von der bisher erhaltenen Invalidenrente abweichen.

Kann ich noch Kapital beziehen, wenn ich das Rentenalter erreiche?
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Ein Kapitalbezug ist nur möglich, wenn der Antrag vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit, die zur Gewährung von Invaliditätsleistungen der Kasse geführt hat, schriftlich angemeldet wurde.

Was passiert in Falle einer Scheidung?
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Wenn Sie im Falle einer Scheidung eine Invalidenrente beziehen, kann das Kapital auf Basis der während der Ehe erworbenen, theoretisch errechneten Freizügigkeitsleistung aufgeteilt werden.

Eine Abtretung oder eine Einbringung von Kapital beeinflusst die laufende Invalidenrente nicht. Eine Ausnahme gilt für jene Versicherten, deren Anspruch auf Invalidenleistungen vor dem Jahr 2012 entstanden ist (gemäss System Leistungsprimat).

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