Nach dem Berufsleben kommt der Tag der Pensionierung. Dieser wichtige Schritt bringt eine Reihe von Fragen mit sich, auf welche Sie sich bereits während Ihres Berufslebens Gedanken machen können. Ein gut vorbereiteter Start in die Pension ermöglicht es, dieses neue Lebenskapitel gelassen anzugehen. Hier finden Sie Informationen zu diesem Thema.
Die Pensionierung ist verbunden mit der Beendigung des Berufslebens. Sie ist möglich ab dem vollendeten 58. Altersjahr. In der Regel wird eine monatliche Rente ausgerichtet ab dem Monat, in dem man die Pensionierung antritt. Sie können sich jedoch auch dafür entscheiden, einen Teil Ihrer Altersleistungen als Kapitalabfindung zu beziehen.
Die PKWAL versichert Rentenleistungen in Form von Altersrenten, AHV-Überbrückungsrenten, Kinderrenten für Rentner und Hinterlassenenrenten (Ehepartner, eingetragene Partner oder Waisen).
Diese lebenslänglich ausbezahlte Rente ergibt sich aus der Multiplikation des Altersguthabens mit dem aktuell geltenden Umwandlungssatz.
Ausgerichtete Rente vom Pensionierungsalter bis zum AHV-Referenzalter. Die Überbrückungsrente wird zu 50% vom Arbeitgeber und zu 50% durch eine Reduktion der Altersrente ab dem AHV-Referenzalter finanziert.
Die pensionierte Person erhält eine Kinderrente, welche 15 % der jährlichen Altersrente entspricht, wenn das Kind jünger als 18 Jahre alt ist bzw. bis 25-jährig, wenn die Ausbildung noch nicht beendet ist.
Im Todesfall eines Altersrentenberechtigten erhält der überlebende Ehegatte eine Rente in der Höhe von 60% der Rente des verstorbenen Versicherten. Der Versicherte kann diesen Rentenanteil für den überlebenden Ehegatten erhöhen. Eine Rente von 20 % der Rente des verstorbenen Versicherten kann auch an Waisenkinder ausgerichtet werden (bis 18 Jahre oder 25 Jahre bei nicht beendeter Ausbildung).
Ganz allgemein beträgt die erwartete jährliche Altersrente einer versicherten Person dem angesparten Alterskapital zum Zeitpunkt der Pensionierung, multipliziert mit dem aktuell geltenden Umwandlungssatz.
Bei Pensionierung mit 62 Jahren und einem Sparkapital von CHF 500’000.-
CHF 500’000 * 5 % = CHF 25’000 jährlich oder CHF 2’083 monatlich
Bei Pensionierung mit 58 Jahren und einem Sparkapital von CHF 350’000.-
CHF 350’000 * 4,54 % = CHF 15’890 jährlich oder CHF 1324,20 monatlich
In Ihrem Versichertenportal können Sie einen Rechner nutzen, der Ihre Rentenleistung unter verschiedenen Szenarien berechnet.
Für Ihre Pensionierung können Sie auch wählen, einen Teil Ihres Altersguthabens in Form einer Kapitalauszahlung zu beziehen (maximal 50 %). Falls Sie diese Option wählen, müssen Sie dies mindestens drei Monate vor Ihrer Pensionierung mit dem entsprechenden Formular melden.
Sie können sich für eine Teilpensionierung entscheiden, indem Sie Ihren Beschäftigungsgrad um mindestens 20 % reduzieren (z. B. von 80 % auf 60 %). Diese Entscheidung muss jedoch im Einverständnis mit Ihrem Arbeitgeber erfolgen. Sie würden damit eine Teilrente erhalten.
Verschaffen Sie sich eine Übersicht zu Ihrem Vermögen sowie zu Ihren Schulden und prüfen Sie, was optimiert werden könnte.
Erstellen Sie ein Budget für Ihre künftigen Bedürfnisse im Pensionsalter: Wohnung, laufende Kosten, Krankenkasse, Steuern, etc.
Verwenden Sie den Rechner im Versichertenportal, um Antworten auf Ihre Fragen zu finden. Falls Sie damit nicht erfolgreich sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Falls Sie aufgrund dieser Vorausberechnungen Einkommenslücken identifizieren, bestimmen Sie, wie viel zusätzliches Kapital notwendig wäre, um diese zu kompensieren und überlegen Sie, wie Sie dabei vorgehen könnten (z. B. durch einen Einkauf in die zweite Säule).
Legen Sie den Zeitpunkt Ihrer Pensionierung zusammen mit Ihrem Arbeitgeber fest und kündigen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf dieses Datum. Ihr Arbeitgeber informiert die PKWAL über das Datum des Rentenantritts.
Erwägen Sie die Vor- und Nachteile eines Kapitalbezugs oder einer Rente und füllen Sie das entsprechende Formular aus. Sie müssen Ihre Wahl der PKWAL mindestens 3 Monate vor der Pensionierung mitteilen.
Falls Ihre Pensionierung vor dem AHV-Referenzalter erfolgt, kontaktieren Sie die AHV-Ausgleichskasse, um die Frage der AHV-Beiträge zu regeln. Leiten Sie bei der AHV-Ausgleichskasse den Prozess zur Zahlung der Beiträge ein.
Schliessen Sie ab dem Pensionierungszeitpunkt eine Unfallversicherung ab.
Der Start in die Pensionierung markiert den Übergang in einen neuen Lebensabschnitt. Denken Sie jedoch auch an die Zukunft: Planen Sie Ihren Nachlass und klären Sie vorsorgerechtliche Fragen (z. B. Patientenverfügung).
Zusammen mit Ihrer Kasse organisiert die Pro Senectute Wallis Kurse zur finanziellen Planung (ab 40 Jahren) und zur Vorbereitung auf die Pensionierung (ab 55 Jahren). Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber.
Eine AHV-Überbrückungsrente dient Personen, welche vor dem Erreichen des AHV-Referenzalters vorzeitig in Pension gehen. Die Überbrückungsrente entspricht der einfachen maximalen AHV-Rente (entspricht, seit 2025, einem Betrag von CHF 30’240.-). Sie haben Anspruch auf die maximale Rente, wenn Ihr Sparkapital gleich oder höher ist als der Betrag, den Sie während der letzten 20 Jahren vor der Pensionierung hätten ansparen können. Die Überbrückungsrente wird zu 50 % finanziert vom Arbeitgeber, 50 % übernimmt der Arbeitnehmende in Form einer Rentenreduktion.
Um mehr über Ihre persönlichen Voraussetzungen zu erfahren, begeben Sie sich im Versichertenportal.
Das Referenzalter ist der Zeitpunkt, ab dem die Versicherten eine Altersrente ohne Kürzung beanspruchen können. Es ist von der Kasse abhängig. Bei der geschlossenen Kasse (GPK) beträgt es 62 Jahre (60 Jahre für Mitarbeitende der Kategorie 2). In der offenen Kasse (OPK) liegt das Referenzalter beim offiziellen AHV-Alter von 65 Jahren (63 Jahre für Mitarbeitende der Kategorie 2).
Ganz allgemein gilt hierfür 70 Jahre. Es liegt in jedem Fall in der Kompetenz des Arbeitgebers, das Ende der beruflichen Tätigkeit festzulegen.
In Absprache mit Ihrem Arbeitgeber ist eine Teilrente möglich. Da jede Situation verschieden ist, nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um Ihre Möglichkeiten zu erörtern.
Eine Weiterarbeit nach dem Referenzalter ist möglich und erfolgt automatisch, wenn die Arbeitsbeziehung weiterbesteht. Hingegen können Altersleistungen nicht hinausgeschoben werden, wenn die Arbeitsbeziehung beendet ist.
Begeben Sie sich auf Ihren Versichertenportal oder konsultieren Sie Ihren Vorsorgeausweis (unter der Ziffer 6). Dort finden Sie Ihr hochgerechnetes Alterskapital und die daraus resultierende Rente ab 58 Jahren.