Wenn die zweite Säule geteilt werden muss, hängt die Berechnung von der Situation der Ex-Ehepartner ab.
Es lassen sich folgende Fälle unterscheiden:
Die während der Ehe erworbenen Ansprüche werden hälftig geteilt (zum Zeitpunkt des Scheidungsverfahrens).
Teilung des Kapitals auf der Basis einer theoretischen Freizügigkeitsleistung, welche die Person zum Zeitpunkt des Scheidungsverfahrens gehabt hätte.
Teilung der laufenden Rente und Ausrichtung einer lebenslänglichen Rente an den berechtigten Partner.
Teilung der laufenden Rente und Ausrichtung einer lebenslänglichen Rente an den berechtigten Partner.
In jedem Fall obliegt es dem verfahrensführenden Scheidungsrichter, zu entscheiden, ob und zu welchen Bedingungen die Ansprüche bzw. die Renten geteilt werden sollen.
Aufgrund einer Scheidung wird das Sparkapital verringert bzw. erhöht, je nach persönlicher Situation.
Erhalten Sie aufgrund der Scheidung eine Zahlung, wird dieses Geld Ihrem Sparkapital zugeschlagen, womit die künftigen Rentenleistungen erhöht werden.
Im gegenteiligen Fall verringert sich Ihr Sparkapital. Den abgetretenen Betrag können Sie durch einen partiellen oder vollständigen Einkauf kompensieren. Diese Zahlungen sind abzugsfähig vom steuerbaren Vermögen, falls sie nicht aus einer anderen Vorsorgeform stammen (z. B. wenn Sie Ihre Säule 3a nutzen, um die 2. Säule zu ergänzen, können Sie nicht von einer Steuersenkung profitieren). Zudem unterliegen Rückzahlungen infolge einer Scheidung nicht der Mindestfrist von 3 Jahren, die üblicherweise für Käufe für eine zukünftige Auszahlung in Kapitalform gilt. Zögern Sie nicht, sich bei Ihrer Steuerbehörde zu erkundigen.
Falls sich Ihr Sparkapital infolge Scheidung verringert hat und Sie keine Verringerung Ihrer künftigen Rentenleistung in Kauf nehmen wollen, können Sie diese durch einen Einkauf in die zweite Säule verbessern.
Während der Verheiratung im Rahmen der Wohneigentumsförderung vorbezogene Leistungen müssen bei der Teilung des Vorsorgeanspruchs infolge Scheidung berücksichtigt werden.
Sie müssen bei der PKWAL eine Bescheinigung über den während der Verheiratung erworbenen Vorsorgeanspruch verlangen.
Falls Sie infolge Scheidung eine Zahlung erhalten, wird diese Ihrem Sparkapital zugeschlagen, womit ihre künftigen Rentenleistungen sich verbessern.
Im gegenteiligen Fall wird Ihr Kapital vermindert. Sie können die Rentenleistung durch einen teilweisen oder vollständigen Einkauf verbessern.