Die PKWAL besteht aus zwei internen Vorsorgekassen:
Eine offene Pensionskasse: für Versicherte, welche sich seit dem 01.01.2012 angeschlossen haben.
Eine geschlossene Pensionksasse: für Versicherte, die sich bis zum 31.12.2011 angeschlossen haben sowie Rentenberechtigte per 31.12.2019.
Diese Kassen sind finanziell und technisch unabhängig und verfügen über getrennte Rechnungen und ein je eigenes Kapitalisierungssystem.
Die PKWAL ist folgendermassen organisiert, mit einem Verwaltungsrat an der Spitze, der die Verantwortung für die Aufsicht und Kontrolle der Verwaltung trägt.
Die PKWAL besteht aus folgenden Organen: Verwaltungsrat, Delegiertenversammlung und Kontrollorgan.
Ein zehnköpfiger, paritätischer Verwaltungsrat bildet das oberste Organ der PKWAL. Seine Aufgaben sind im PKWAL-Gesetz und im Organisationsreglement der PKWAL festgelegt. Er delegiert unter anderem bestimmte Aufgaben an zwei permanente Kommissionen, eine Anlagenkommission und eine Immobilienkommission. Sowohl die OPK als auch die GPK haben an ihrer Spitze eine paritätische Geschäftsführung (einen Vorstand), welche dem Verwaltungsrat rapportieren.
Die Delegiertenversammlung setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten zusammen (Aktive und Rentner).
Der Vorstand bestimmt die Verbände, welche Delegierte ernennen können. Zudem legt er für jeden Verband in Abhängigkeit von der Mitgliederzahl die Anzahl Delegierten per 1. Januar fest. Die Delegierten werden von den Verbänden ernannt (siehe Liste der Vereinigungen).
Als Revisionsorgan amtet das Unternehmen Ernst & Young “EY”, mit Sitz an der Avenue de la Gare 39a in Lausanne.
PKWAL wird zudem vom Unternehmen Prevanto begleitet.