Die PKWAL wendet das Beitragsprimat-Modell an. Die Rentenleistung entsteht aus der Umwandlung des Sparkapitals in eine lebenslängliche Rente. Das Ziel der Leistungen des geltenden Modells ist – für eine vollständige Anschlussdauer – auf 47 % des AHV-Lohns festgelegt. Zusätzlich zur Altersrente wird im Falle einer Pensionierung vor dem Erreichen des AHV-Referenzalters eine AHV-Überbrückungsrente ausgerichtet.
Die PKWAL schlägt drei Arten von Vorsorgeplänen vor. Dabei gilt das Modell «Standard» für alle Versicherten, sofern sie nicht einen anderen Plan wählen.
Durch die Wahl des Plans «Maxi» ab dem 1. Januar, der dem 21. Geburtstag folgt, oder des Plans «MaxiPlus» ab dem 45. Altersjahr, kann die Altersleistung verbessert werden.
Geschlossene Vorsorgekasse (GPK) | Offene Vorsorgekasse (OPK) | |||
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Kategorie | Ordentlicher Beitragssatz | Referenzalter | Ordentlicher Beitragssatz | Referenzalter |
1 | 9.8% | 62 | 10.85% | 65 |
2 | 10.8% | 60 | 11.60% | 63 |
3 | 8.8% | 62 | 10.10% | 65 |
Plan Maxi | +2% | +2% | ||
Plan MaxiPlus | +5% | +5% |
Die ordentliche Beitragszahlung umfasst einen Anteil von 1.15 % zur Deckung des Invaliditäts- und Todesfallrisikos. Der Gesamtbeitrag wird bestimmt durch das versicherte monatliche Salär. Bei einem monatlichen Bruttolohn von CHF 6000.- im Plan «Standard» und in der Kategorie 1 berechnet sich der Beitrag folgendermassen:
6’000 * 0,85 * 10,85 = CHF 553.35 – davon CHF 494.70 für das Sparguthaben.
Ihre Mitarbeiterkategorie finden Sie unter der Ziffer 1 Ihres Vorsorgeausweises. Die Kategorie hängt vom Arbeitgeber ab.
Der Vorsorgeplan hat (für eine vollständige Beitragsdauer) zum Ziel, eine Altersrente von rund 47 % des AHV-Lohns zu gewährleisten. Dies übersteigt das gesetzliche Ziel, mit den Leistungen der 1. und 2. Säule zusammen ein Renteneinkommen von rund 60 % des letzten Lohnes zu erreichen. Ganz allgemein übersteigen die Leistungen der Kasse die im BVG festgesetzten Leistungen um das Zwei- bis Dreifache.
Im Versichertenportal können Sie den Rechner verwenden, um zu bestimmen, wie hoch der Gesamtabzug ist, und wie schnell Ihr Vorsorgeguthaben dabei wächst.
Durch die Option zusätzlicher Beiträge können Sie zusätzlich Sparkapital äufnen. Unten entnehmen Sie die finanziellen Auswirkungen einer solchen Wahl.
Falls Sie im Laufe des Jahres eintreten, können Sie den Plan «Maxi» oder «MaxiPlus» wählen, indem Sie das entsprechende Formular bis spätestens 30. November des laufenden Jahres einreichen. Ihre Wahl wird zu Beginn des nächsten Kalenderjahres berücksichtigt.
Sie brauchen das Formular nicht mehrmals auszufüllen und einzusenden. Die Wahl Ihres Vorsorgeplans gilt für alle Vorsorgebeziehungen.
Ja, die zusätzlich geleisteten Beiträge sind Teil des Sparkapitals und werden als Freizügigkeitsleistung ausbezahlt, wenn Sie die Kasse verlassen sollten.
Falls sich Ihr Beschäftigungsgrad ändert, wird der Arbeitgeber dies der Kasse melden. Ihre Beiträge werden neu auf Ihren angepassten versicherten Lohn berechnet.
Falls Sie zu einem Arbeitgeber wechseln, der ebenfalls bei der PKWAL angeschlossen ist, genügt es, dies der PKWAL mitzuteilen, um keine Unterbrechungen zu riskieren.
Während eines Urlaubs werden die freiwilligen Beiträge nicht erhoben.