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Vorsorgepläne

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So funktioniert es

Die PKWAL wendet das Beitragsprimat-Modell an. Die Rentenleistung entsteht aus der Umwandlung des Sparkapitals in eine lebenslängliche Rente. Das Ziel der Leistungen des geltenden Modells ist – für eine vollständige Anschlussdauer – auf 47 % des AHV-Lohns festgelegt. Zusätzlich zur Altersrente wird im Falle einer Pensionierung vor dem Erreichen des AHV-Referenzalters eine AHV-Überbrückungsrente ausgerichtet.

Die PKWAL schlägt drei Arten von Vorsorgeplänen vor. Dabei gilt das Modell «Standard» für alle Versicherten, sofern sie nicht einen anderen Plan wählen.

Durch die Wahl des Plans «Maxi» ab dem 1. Januar, der dem 21. Geburtstag folgt, oder des Plans «MaxiPlus» ab dem 45. Altersjahr, kann die Altersleistung verbessert werden.

Geschlossene Vorsorgekasse (GPK) Offene Vorsorgekasse (OPK)
Kategorie Ordentlicher Beitragssatz Referenzalter Ordentlicher Beitragssatz Referenzalter
1 9.8% 62 10.85% 65
2 10.8% 60 11.60% 63
3 8.8% 62 10.10% 65
Plan Maxi +2% +2%
Plan MaxiPlus +5% +5%
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Wussten Sie schon?

Die ordentliche Beitragszahlung umfasst einen Anteil von 1.15 % zur Deckung des Invaliditäts- und Todesfallrisikos. Der Gesamtbeitrag wird bestimmt durch das versicherte monatliche Salär. Bei einem monatlichen Bruttolohn von CHF 6000.- im Plan «Standard» und in der Kategorie 1 berechnet sich der Beitrag folgendermassen:

6’000 * 0,85 * 10,85 = CHF 553.35 – davon CHF 494.70 für das Sparguthaben.

Ihre Mitarbeiterkategorie finden Sie unter der Ziffer 1 Ihres Vorsorgeausweises. Die Kategorie hängt vom Arbeitgeber ab.

Der Vorsorgeplan hat (für eine vollständige Beitragsdauer) zum Ziel, eine Altersrente von rund 47 % des AHV-Lohns zu gewährleisten. Dies übersteigt das gesetzliche Ziel, mit den Leistungen der 1. und 2. Säule zusammen ein Renteneinkommen von rund 60 % des letzten Lohnes zu erreichen. Ganz allgemein übersteigen die Leistungen der Kasse die im BVG festgesetzten Leistungen um das Zwei- bis Dreifache.

Wie weiss ich, wie hoch mein Abzug ist?

Im Versichertenportal können Sie den Rechner verwenden, um zu bestimmen, wie hoch der Gesamtabzug ist, und wie schnell Ihr Vorsorgeguthaben dabei wächst.

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Finanzielle Auswirkungen

Durch die Option zusätzlicher Beiträge können Sie zusätzlich Sparkapital äufnen. Unten entnehmen Sie die finanziellen Auswirkungen einer solchen Wahl.

salaire
Auf Ihren Nettolohn
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Ihr Nettolohn vermindert sich um den Betrag, den Sie zusätzlich als Sparkapital der Pensionskasse zuführen.
retraite
Auf Ihre Rentenleistung
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Ihr Sparguthaben wächst in Abhängigkeit vom gewählten Plan, entsprechend steigt auch Ihre AHV-Überbrückungsrente, falls diese nicht schon auf dem Maximum ist.
intérêts
Auf Ihre Zinsen
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Wie auch bei den normalen Sparbeiträgen tragen die zusätzlichen Beiträge Zinsen in gleicher Höhe. So steigt Ihr Sparkapital schneller, wenn Sie einen besseren Plan auswählen.
décès et survivants
Auf die Leistungen im Invaliditäts- und Todesfall
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Bei Invalidität hängt die Rente direkt vom versicherten Lohn und nicht von den persönlichen Beiträgen ab. Wenn ein aktiver Mitarbeitender stirbt, wirken sich freiwillig höhere Beiträge positiv auf die Rente des Ehegatten oder das Kapitals beim Tod aus.
impôts
Auf Ihre Steuern
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Die freiwilligen Beiträge werden von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen. Dies ist auf dem jährlichen Lohnausweis vermerkt. Damit reduziert sich Ihre steuerliche Belastung.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn ich im Laufe des Jahres eintrete? Kann ich meinen Vorsorgeplan wählen?
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Falls Sie im Laufe des Jahres eintreten, können Sie den Plan «Maxi» oder «MaxiPlus» wählen, indem Sie das entsprechende Formular bis spätestens 30. November des laufenden Jahres einreichen. Ihre Wahl wird zu Beginn des nächsten Kalenderjahres berücksichtigt.

Was muss ich tun, wenn ich bei mehreren Arbeitgebern arbeite, die alle der PKWAL angeschlossen sind?
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Sie brauchen das Formular nicht mehrmals auszufüllen und einzusenden. Die Wahl Ihres Vorsorgeplans gilt für alle Vorsorgebeziehungen.

Sind die freiwillig einbezahlten Beiträge Teil meines Sparkapitals?
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Ja, die zusätzlich geleisteten Beiträge sind Teil des Sparkapitals und werden als Freizügigkeitsleistung ausbezahlt, wenn Sie die Kasse verlassen sollten.

Was passiert, wenn meine berufliche Situation ändert?
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Falls sich Ihr Beschäftigungsgrad ändert, wird der Arbeitgeber dies der Kasse melden. Ihre Beiträge werden neu auf Ihren angepassten versicherten Lohn berechnet.
Falls Sie zu einem Arbeitgeber wechseln, der ebenfalls bei der PKWAL angeschlossen ist, genügt es, dies der PKWAL mitzuteilen, um keine Unterbrechungen zu riskieren.
Während eines Urlaubs werden die freiwilligen Beiträge nicht erhoben.

Dokumente zum Download

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